In Gebäuden oder an Fassaden können Vögel oder Fledermäuse ihre Lebensstätten haben. Oft leben sie weitgehend unbemerkt und nutzen Mauerspalten, Fassadenverkleidungen, Dachböden oder Kellerräume als Fortpflanzungsstätten oder Ruheräume. Auch größere Gehölze in der Nähe von Gebäuden können solche Quartiere beherbergen.
Um diese Arten bei Bauvorhaben in und an Gebäuden zu schützen (Tötungsverbot, Störungsverbot und Verbot der Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten nach §44 Bundesnaturschutzgesetz), begutachten wir die Gebäude vor Beginn der Bauarbeiten und untersuchen das Vorkommen von planungsrelevanten Arten.