Artenschutz bei Umbau und energetischer Sanierung von Gebäuden oder bei Abbruchvorhaben

In Gebäuden oder an Fassaden können Vögel oder Fledermäuse ihre Lebensstätten haben. Oft leben sie weitgehend unbemerkt und nutzen Mauerspalten, Fassadenverkleidungen, Dachböden oder Kellerräume als Fortpflanzungsstätten oder Ruheräume. Auch größere Gehölze in der Nähe von Gebäuden können solche Quartiere beherbergen.

Um diese Arten bei Bauvorhaben in und an Gebäuden zu schützen (Tötungsverbot, Störungsverbot und Verbot der Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten nach §44 Bundesnaturschutzgesetz), begutachten wir die Gebäude vor Beginn der Bauarbeiten und untersuchen das Vorkommen von planungsrelevanten Arten.

Anschließend stimmen wir mit Auftraggebern und Behörden mögliche Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen (z. Bsp. eine Bauzeitenbeschränkung und das Aufhängen von Ersatzquartieren) ab und beraten die Bauherren bei der Planung und Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen (ökologische Baubegleitung).