
Artenschutz

Bauleitplanung

Fließgewässer

Abgrabungen

Windkraft


Artenschutz
Um Arten bei Bauvorhaben zu schützen (Tötungsverbot, Störungsverbot und Verbot der Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten nach §44 BNatSchG), begutachten wir das Projektgebiet oder z. B. zum Abbruch vorgesehene Gebäude vor Beginn der Bauarbeiten im Hinblick auf das Vorkommen von sogenannten „planungsrelevanten Arten“.
Anschließend stimmen wir mit Auftraggeber*innen und Behörden – sofern erforderlich – mögliche Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen (z. B. eine Bauzeitenbeschränkung oder die Anlage von Ersatzhabitaten o. ä.) ab und beraten die Auftraggeber*innen bei der Planung und Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen (ökologische Baubegleitung).

Bauleitplanung
Da die Bauleitplanung ein wichtiges Planwerkzeug innerhalb der Gemeinden darstellt und sowohl die bauliche als auch sonstige Nutzung von einzelnen Grundstücken regelt, nimmt die Bearbeitung der Umweltgutachten für Bauleitpläne auch einen großen Stellenwert in unserem Büroalltag ein. Zur Bauleitplanung gehören Aufstellungs- und Änderungsverfahren von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen. Für die Bearbeitung können wir auf umfangreiche Erfahrungen aus langjährigen und erfolgreichen Kooperationen mit Stadt- und Raumplaner*innen sowie weiteren Fachplaner*innen zurückgreifen.
Wir erstellen:
- Umweltberichte für Flächennutzungs- und Bebauungspläne
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Fließgewässer-Renaturierung
Ein weiterer Schwerpunkt ist im Bereich Wasser/Gewässer angesiedelt. Wir haben regional und überregional im Team mit Limnolog*innen, Wasserbau-Ingenieur*innen und Gewässerökolog*innen den Zustand von Quellen, Fließ- und Stillgewässern erfasst, bewertet sowie im Rahmen zahlreicher Projekte ökologisch verbessert bzw. renaturiert und gemonitort.
- Erfassung und Bewertung der Gewässerstrukturgüte sowie der Wanderhindernisse
- Umsetzungsfahrpläne, Umgestaltung, Planung und ökologische Baubegleitung
- Erfolgsmonitoring
- Erfassung und Auswertung von Makrozoobenthos
- naturnaher Hochwasserschutz
- Ökologische Verbesserung und Durchgängigkeit

Abgrabungen
Trocken- oder Nassabgrabungen werden in der Regel gemäß Bundesimmissions-schutzgesetz oder Wasserhaushaltsgesetz genehmigt. Bei der Erstellung der oftmals komplexen Genehmigungsunterlagen unterstützen und beraten wir Sie von Anfang an.
In der Regel sind weitere Fachgutachter, z. B. Hydrogeolog*innen, Spreng- und Schallgutachter*innen oder auch Bauingenieur*innen am Planungsprozess beteiligt. Wir sind das Arbeiten in interdisziplinär besetzen Teams gewohnt und „sprechen eine gemein-same Sprache“. So können die Ergebnisse zuverlässig in die Umweltverträglichkeitsstudien und sonstigen erforderlichen Fachgutachten eingearbeitet werden.
- Kartierungen zu Flora und Fauna
- Eingriffs- / Ausgleichsberechnungen
- Rekultivierungsplanung der Abgrabungen nach Beendigung des Abbaus
- Umweltverträglichkeitsstudien
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
- Landschaftspflegerischer Begleitplan

Windenergieanlagen
Die Genehmigungsplanung von Windenergieanlagen (WEA) erfordert in der Regel umfassende fachgutachterliche Leistungen. Wir sind erfahren bei der Erfassung der Avifauna und der Fledermausfauna gemäß der jeweiligen landestypischen Standards.
- Erstellung von Artenschutzrechtliche Fachbeiträgen gemäß § 44 BNatSchG
(Stufe 1 und Stufe 2) - Beratung bei der Entwicklung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
- Planung und Betreuung von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF)
- Umweltverträglichkeits-Bericht (UVP), Fauna-Flora-Habitat-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP), Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) und Landschaftsbildbewertung (keine Visualisierungen)
- Schnittstelle zwischen Artenschutz, Umweltverträglichkeit und Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung

