Umweltverträglichkeitsstudie (UVS)

Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist in Deutschland im UVP-Gesetz (UVPG) verankert. Grundlage dieser Prüfung ist die Anfertigung einer Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) nach § 6 des UVPG.
Bei vielen größeren öffentlichen und privaten Planungsvorhaben, z. B. Abgrabungsvorhaben, Hochwasserschutzmaßnahmen oder Windparkplanungen, entstehen Auswirkungen auf Menschen, Natur und Umwelt. Diese werden im Rahmen der UVS frühzeitig und umfassend ermittelt, beschrieben und bewertet. Bei großflächigen Projekten wie Straßenplanungen werden häufig im Rahmen der UVS verschiedene Planungsvarianten geprüft, um die umweltverträglichste Lösung zu finden.


In der Prüfung werden die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter betrachtet. Abschließend erfolgt eine Prognose für die Entwicklung der Schutzgüter und eine Aufstellung von Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von negativen Umweltauswirkungen.

Folgende Leistungen erbringen wir im Rahmen eines UVP-Verfahrens:

  • Screening: Klärung, ob ein Vorhaben UVP-prüfpflichtig ist (Anlage 1 UVPG)
  • Scoping: Festlegung des Untersuchungsrahmens, Klärung beizubringender Unterlagen (§ 5 UVPG)
  • Bestandserfassungen zu einzelnen Schutzgütern, Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen auf die

Schutzgüter und Aufzeigen von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen (UVS)

  • Abstimmung mit zuständigen Behörden und Fachgutachtern
  • Bearbeitung von Stellungnahmen