Die Belange des Artenschutzes sind bei allen genehmigungspflichtigen Planungs- und Zulassungsverfahren gemäß § 44 BNatSchG zu prüfen. Diese Prüfung wird allgemein als „Artenschutzrechtliche Prüfung“ (ASP) bezeichnet. Inhaltlich geht es im Wesentlichen um die Vermeidung von Tötungen, Störungen sowie um den Schutz von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ausgewählter Arten.
Die ausgewählten Arten umfasst die „streng geschützten Arten“ – inkl. der „FFH-Anhang-IV-Arten“ – und die „europäischen Vogelarten“. Da sich unter den Vogelarten auch zahlreiche „Allerweltsarten“ befinden, wurde eine Planungshilfe erstellt, welche die bei der artenschutzrechtlichen Prüfung in Nordrhein-Westfalen zu berücksichtigen Arten auflistet. Diese Auswahl wird als planungsrelevante Arten bezeichnet.