Leistungen

Artenschutz
Die Belange des Artenschutzes sind bei allen genehmigungspflichtigen Planungs- und Zulassungsverfahren gemäß § 44 BNatSchG zu prüfen. Diese Prüfung wird allgemein als „Artenschutzrechtliche Prüfung“ (ASP) bezeichnet. Inhaltlich geht es im Wesentlichen um die Vermeidung von Tötungen, Störungen sowie um den Schutz von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ausgewählter Arten.
Artenschutzrechtliche Prüfungen sind für sehr unterschiedliche Projekte durchzuführen, darunter Bebauungspläne, Immissionsschutzverfahren, Fließgewässer-Renaturierungen, Steinbrucherweiterungen, Windenergieanlagen oder auch Gebäude-Sanierungs- oder Abbruchvorhaben.

Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)
Der Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) ist ein Gutachten, das für die Genehmigung von Vorhaben erforderlich ist, die einen Eingriff in Natur und Landschaft bedeuten, wie beispielsweise die Errichtung von Windkraftanlagen oder die Erschließung neuer Baugebiete. Der LBP erfasst, beschreibt und bewertet den Zustand des Naturhaushaltes (Wasser, Boden, Fauna, Flora) sowie das Landschaftsbild im betroffenen Gebiet und in seiner unmittelbaren Umgebung vor und nach der Umsetzung des Projekts. Anschließend werden die Projektauswirkungen durch eine Bilanzierung des Eingriffs ermittelt. Zur Kompensation werden Schutz-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festgelegt und detailliert dargestellt.

FFH-Verträglichkeit

Vorhaben (Projekte bzw. Pläne), die möglicherweise ein Natura 2000-Gebiet (bestehend aus FFH-Gebieten und Vogelschutzgebieten) beeinträchtigen könnten, müssen hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit dem Schutzzweck und den Schutzzielen des Gebiets untersucht werden (gemäß Art. 6 Abs. 3 der FFH-Richtlinie bzw. § 34 des BNatSchG). Dies wird als FFH-Verträglichkeitsprüfung bezeichnet und ist erforderlich, selbst wenn das Vorhaben nicht innerhalb eines solchen Natura 2000-Gebiets liegt, aber eine Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann. Dabei wird überprüft, ob erhebliche Beeinträchtigungen durch Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich ausgeschlossen werden können. Falls trotz dieser Maßnahmen Beeinträchtigungen zu erwarten sind, kann in Ausnahmefällen eine Zulassungs- und Ausnahmeprüfung durchgeführt werden.

Umweltverträglichkeit (UVP-Bericht)
Die rechtliche Grundlage der Umweltverträglichkeitsprüfung (in Deutschland) ist das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Es enthält in der Anlage 1 eine Liste mit UVP-pflichtigen Vorhaben. Bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten, wie z. B. Abgrabungen, Hochwasserschutzmaßnahmen oder Windparks werden die Auswirkungen auf Mensch, Natur und Umwelt frühzeitig erfasst, beschrieben und bewertet. Die Prüfung berücksichtigt die UVPG-Schutzgüter wie Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter. Es werden Auswirkungsprognosen für diese Schutzgüter erstellt, begleitet von Maßnahmenvorschlägen zur Vermeidung und Minderung negativer Umweltauswirkungen.

Umweltbericht (UWB)
Beim Erstellen von Bauleitplänen müssen Umweltschutzaspekte berücksichtigt werden (gemäß § 2 Abs. 4 BauGB). Der aktuelle Zustand von Mensch, Tieren, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft sowie Kultur- und Sachgütern wird analysiert. Aspekte wie Wohnumfeld, Erholungsfunktion, Gesundheit und Wohlbefinden werden beim Schutzgut Mensch betrachtet. Vergleichend wird eine Prognose ohne das geplante Vorhaben analysiert (Nullvariante). Auf dieser Basis werden vorhabensbezogene Auswirkungen bewertet und Maßnahmen zur Vermeidung von negativen Einflüssen vorgeschlagen, während unvermeidbare Auswirkungen durch Kompensationsmaßnahmen reduziert werden.

Fachbeiträge
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW entwickelt im Rahmen von Fachbeiträgen für Naturschutz- und Landschaftspflege ein landesweites Biotopverbundsystem.
Die Fachbeiträge bilden laut Landesnaturschutzgesetz NRW (§ 8) die Grundlage für den Regionalplan als Landschaftsrahmenplan sowie für den Landschaftsplan. Unter Biotopverbund wird ein Fachkonzept des Naturschutzes verstanden mit der Zielrichtung, ausreichend große und standörtlich geeignete Lebensräume für charakteristische Tier- und Pflanzenarten zu sichern. Das Biotopverbundsystem besteht aus Kernflächen, die in der Regel als Naturschutzgebiete ausgewiesen werden sollen, sowie Verbindungsflächen, die als Vernetzungs- oder Trittsteinelemente dienen.

Maßnahmenkonzepte (MAKO) und
Pflege- und Entwicklungspläne (PEPL)
Die FFH-Richtlinie der EU besagt, dass sich NATURA 2000-Gebiete in ihrem Erhaltungszustand grundsätzlich nicht verschlechtern dürfen. In NRW werden spezielle Maßnahmenkonzepte (MAKOs) vom LANUV entwickelt, um diese Richtlinie umzusetzen. MAKOs haben den Charakter von Pflege- und Entwicklungsplänen (PEPL). Sie erfassen den Ausgangszustand der Natur, identifizieren Gefährdungen und entwerfen Maßnahmen zur Sicherung oder Erreichung der spezifischen Erhaltungsziele. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Erhalt und der Optimierung von (FFH-) Lebensräumen sowie gefährdeten Tier- und Pflanzenarten. Für jedes Schutzgebiet werden übersichtliche Bestands- und Zielkarten mit erläuterten Maßnahmen erstellt.

Umsetzungsfahrplan
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie Richtlinie 2000/60/EG (WRRL) verpflichtet alle Mitgleidsstaaten bis 2015 und in Ausnahmefällen bis 2027 alle Gewässer in einen „guten ökologischen“ und „guten chemischen Zustand“ zu bringen. Bis 2027 soll ein guter ökologischer und chemischer Zustand erreicht werden (Artikel 4, Absatz 1 WRRL). Maßnahmenprogramme und Umsetzungsfahrpläne wurden erstellt, wobei das Strahlwirkungskonzept eine zentrale Rolle spielt. Danach wirken sich naturnahe und dem Leitbild entsprechende Gewässerabschnitte (wie Strahlursprünge und Trittsteine) positiv auf die ober- und unterhalb gelegenen Gewässerabschnitte aus (Strahlwirkung). Diese Maßnahmen verbessern unter anderem die hydromorphologischen Bedingungen sowie die Wasserqualität durch Reduzierung von Stoffeinträgen.

Monitoring
Monitoring-Projekte haben das Ziel, durch langfristige Umweltbeobachtungen Veränderungen zu dokumentieren. Dadurch können Schlussfolgerungen über den Erfolg oder Misserfolg von durchgeführten Maßnahmen gezogen werden.
Unsere Erfahrung erstreckt sich sowohl auf die Durchführung von limnologischen Langzeitmonitorins als auch auf die Beobachtung der Bestandsentwicklung geschützter Pflanzen- und Tierarten.
Dabei analysieren wir zudem die Auswirkungen verschiedener Schutz- und Pflegemaßnahmen auf diese Arten.
In zahlreichen FFH-Lebensräumen wurden von uns vegetationskundliche Dauerquadrate eingerichtet und über mehrere Jahre Veränderungen dokumentiert.